Hilfe bei der Steuererklärung für Arbeitnehmer

„Alle Jahre wieder“ heißt es nicht nur in Sachen Weihnachten, sondern auch in Sachen Steuern. Jährlich müssen viele Arbeitnehmer eine Steuererklärung einreichen. Bis zum 31. Juli des Folgejahres muss diese laut Einkommensteuergesetz (EStG) dem Finanzamt vorliegen. Wer einen Steuerberater um Hilfe bittet oder den Lohnsteuerhilfeverein kontaktiert, hat bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit. Doch wann ist eine Steuererklärung für Angestellte ein Muss? Welche Werbungskosten können die Steuern senken?

Genau bei diesen Fragen helfen wir Ihnen und kämpfen uns für Sie durch das Papier!

Unsere Leistungen und Beratungen für Arbeitnehmer, Rentner und Beamte - EUREGIO Einkommensteuerhilfe e.V. Lohnsteuerhilfeverein

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